Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Deutschland im Dezember 2019 gut 7,5 Millionen so genannte Minijobber. Wer in solch einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, darf monatlich maximal 450 Euro verdienen. Weil Minijobs arbeitslosenversicherungfrei sind, ist der Bezug von Kurzarbeitergeld für 450-Euro-Jobber ausgeschlossen. Doch was gilt für Minijobber in Corona-Zeiten? Bekommen sie weiterhin Geld, wenn sie […]
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2015, Aktenzeichen: L 8 R 655/14.