Keine Haftung bei falschem Schadensbericht

Wenn ein Haftpflichtversicherer arglistig über den Schadenshergang getäuscht wird, nennt man das gemeinhin Versicherungsbetrug. Aber auch, wer bei der Schilderung des Schadenshergangs ohne böse Absicht flunkert, begeht eine Obliegenheitsverletzung. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz entfällt in solchen Fällen mitunter gänzlich, warnen ARAG Experten.

Der Fall
In einem beispielhaften Fall meldete ein Versicherter seiner Haftpflichtversicherung einen Schadensfall. E

Seminar Hoteltester als Beruf

Seminar Hoteltester als Beruf

Wer es liebt auf Reisen zu gehen, im In- und Ausland viel unterwegs zu sein, sollte sichüberlegen, ob der Beruf Hoteltester nicht zur Berufung werden könnte. Es ist ein wundervoller Traum, in den verschiedensten Hotels und auch auf Schiffen unterwegs zu sein. Teilweise im Auftrag von Hotels, Hotelketten und Reedereien. Aber auch in Eigenregie für verschiedene Reportagen.