Richtiges Buchen von Corona-Soforthilfen in der Buchhaltung

Richtiges Buchen von Corona-Soforthilfen in der Buchhaltung

Für Unternehmen, die Corona-Hilfen beantragt haben und diese auf ihr Geschäftskonto erhalten, ist es essenziell, diese korrekt in der Buchhaltung zu erfassen. Um hierbei Unterstützung zu bieten, präsentieren wir Ihnen eine Anleitung zur richtigen Kontierung der Zahlungseingänge von Bund und Ländern, unter Verwendung der DATEV-Spezialkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.

Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend, um Rückzahlungen von Corona Überbrückungshilfen zu vermeiden

Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend, um Rückzahlungen von Corona Überbrückungshilfen zu vermeiden

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse der Antragsteller durch die Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transpa-renzregister transparent gemacht wurden. Die Verpflichtung zur Erklärung galt nicht für Unternehmen, die von einer "Mitteilungsfiktion"