Für Unternehmen, die Corona-Hilfen beantragt haben und diese auf ihr Geschäftskonto erhalten, ist es essenziell, diese korrekt in der Buchhaltung zu erfassen. Um hierbei Unterstützung zu bieten, präsentieren wir Ihnen eine Anleitung zur richtigen Kontierung der Zahlungseingänge von Bund und Ländern, unter Verwendung der DATEV-Spezialkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse der Antragsteller durch die Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transpa-renzregister transparent gemacht wurden. Die Verpflichtung zur Erklärung galt nicht für Unternehmen, die von einer "Mitteilungsfiktion"
Die Bundesregierung erweitert die Corona-Hilfsangebote für Unternehmen und Selbstständige. Die Bandbreite ist sehr groß, sagt Manuel Wiegmann, Experte für Wirtschaftsförderung und Fördermittel.