Seit Beginn dieses Jahres müssen alle Berater und Vermittler von Finanzanlagen Fachkenntnisse nachweisen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu können. Eine entsprechende Änderung der Gewerbeordnung sieht vor, dass Kapitalanlagevermittler den sogenannten Sachkundenachweis grundsätzlich durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen müssen.
Von der Prüfung als „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ist nur befreit, wer einen g
Bamberg, 28.02.2013: Der Kapitalanlage- und Immobilienspezialist PROJECT Investment ist bereits in mehreren namhaften Finanzverbänden wie VOTUM – Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa oder Bundesverband für Finanzdienstleistungen (AfW) organisiert. Mit der Mitgliedschaft bei INREV erweitert PROJECT sein europäisches Investoren- Netzwerk.
INREV ist die europäische Vereinigung für Anleger in nichtgelisteten Immobilieninstrumenten. Um eine E
Trotz der zunehmenden Nutzung von Online-Medien nimmt der persönliche Bankberater einen besonderen Stellenwert für den Kunden ein. Dieser steht jedoch nicht nur dem Kunden zur Seite, sondern empfängt Informationen und Steuerungssignale von insgesamt drei Auftraggebern: den Stakeholdern Kunde, Bank/Shareholder und Aufsicht. Der Berater muss alle Anforderungen dieser Auftraggeber möglichst in Einklang bringen. Um die Anforderungen des Beraters selbst herauszuarbeiten, ist ein V
Pünktlich zum Jahreswechsel ist in weiten Teilen das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts (FinVermV) in Kraft getreten. Damit gelten generell ab diesem Zeitpunkt für alle Finanzanlagenvermittler die Pflichten des Paragrafen 34 f der Gewerbeordnung (GewO). Eine Verortung und Einschätzung von Tobias Hirsch, Vecta GmbH und Michael Oehme, CapitalPR AG.
(fw/ah) "Bereits seit dem 1. Juni 2012 unterliegen die so genannten gebundenen Vermittl
Berlin, 25.01.2013 "Mit Sicherheit gut" – so lautet das Firmenmotto der "SHB Innovative Fondskonzepte AG", mit dem besonders für das Produkt "Altersvorsorgefonds KG" geworben wurde. Bereits in der Einleitung des Emissionsprospektes wird die Zielsetzung des Fonds klar beschrieben: Durch die Investition in mehrere wertbeständige Immobilienobjekte sei eine ideale Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge gefunden, die sich auch Kleinanleger durch
Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz haben kürzlich erhebliche Veränderungen vorgeschlagen. Insbesondere soll die so normierte Honorarberatung auch auf den Bereich Versicherungen ausgedehnt werden. Weiterhin wird die verbindliche Einführung von Nettotarifen und die Präzisierung von Mischmodellen gefordert. Am Freitag beschäftigt sich nun der Bund
Existenzangst, Mobbing, Burnout, Vereinsamung,Überlastung, Stress, Beziehungskrisen – all diese Themen sind Schlagworte die man nahezu täglich in den Medien liest.Da der steigende Leistungsdruck, Arbeitslosigkeit, hohe Scheidungsraten, Informationsflut, Kontaktarmut, Kommunikationsdefizite bei parallelem Verlust der familiären und realen freundschaftlichen Umgänge den Menschen stetig mehr belasten, liegt es auf der Hand, dass der Beratungsbedarf wächst.