Ob bei Krieg oder Klima: Auch der westliche Hochmut kommt vor dem Fall!

Politikberater kritisiert einen wachsenden transatlantischen Belehrungseifer
Politikberater kritisiert einen wachsenden transatlantischen Belehrungseifer
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 24.10.2017 (17 U 7/17) eine Entscheidung über den Haftungsumfang des Kapitalanlagenberaters bei Vermittlung einer Direktinvestition getroffen. Im konkreten Fall ging es um Photovoltaikelemente, die vom Kapitalanleger erworben worden und die der Verkäufer zurückgemietet hatte. Dass das Kapitalanlagemodell für den Anleger sich nur rechnen konnte, wenn der Verkäufer […]
Der BGH hat im Sommer 2015 den Weg frei gemacht für die Rückabwicklung von Lebens-und Rentenversicherungen in Deutschland.
Stefan Heinze, Geschäftsführer der ciaoLV GmbH schätzt, dass ca. 14 Mio.Lebens-und Rentenversicherungen in Deutschland rück abgewickelt werden können.
Grund dafür ist überwiegend die mangelhafte Belehrung des Widerspruchsrechts.Insbesondere sind Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 betroffen.
CiaoLV bietet die Möglic
Informationsveranstaltung mit rechtlicher Diskussion in den Räumlichkeiten der Brunzel Bau GmbH, Velten. Bauunternehmer Heiko Brunzel, erfolgreich seit über zwanzig Jahren in der Bauwirtschaft in Brandenburg und Berlin, führt regelmäßig Inhouse-Veranstaltungen mit Mitstreitern aus der Bau- und Immobilienbranche und Bank- und Sparkassenpartner, Kunden der Brunzel Bau sowie dem Mitarbeiterteam durch. Am Puls der Zeit, damit im Dialog zu Kunden, Mitarbeitern und Mitbewerbe
Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft "V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG" (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von ihm erklärte Widerruf seiner Fondsbeteiligung zu Recht erfolgt sein könnte. Für den von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anleger eröffnete
Berlin, den 01.02.2013 – Die Kölner (ehemals Hamburger) Kapitalanlagegesellschaft ALAG Leasing GmbH & Co. KG, hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine weitere Klagewelle mit mehreren Hunderten von Klagen gestartet. Betroffen sind Anleger nahezu aller Anlageklassen. Classic-Anleger, also solche mit einer Einmalzahlung, werden gerichtlich aufgefordert, die an sie ausbezahlten Entnahmen zurück zu zahlen. Classic-Plus-Anleger, bei denen diese Entnahmen wieder angelegt wurden und die niemal