Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht. Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. […]
Kündigt der Arbeitgeber wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers oder wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers, können die Erkrankungen einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellen. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers wirksam ist, wird von den Arbeitsgerichten nur dann überprüft, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage […]
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wundern sich häufig darüber, dass die Kündigung keine Begründung enthält. Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben in der Regel nicht notwendig Für die Wirksamkeit der Kündigung ist aber nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird, sondern dass der Arbeitgeber im späteren Kündigungsschutzprozess gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe ins Feld führen kann. Dies […]