Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert.

Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09 -, Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Lehrerin)
die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
konkretisiert – zum Wohle der Arbeitgeber.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages bei vorangegangener Beschäftigung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages bei vorangegangener Beschäftigung

Kettenbefristungen sind in Mode gekommen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Fähigkeiten eines neuen Arbeitnehmers zunächst durch einen befristeten Arbeitsvertrag auszuloten. Da das befristete Arbeitsverhältnis die Ausnahme von der Regel bleiben soll, erlaubt das Gesetz die Befristung von Arbeitsverhältnissen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Einer der Voraussetzungen ist, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht mit jemandem abgesch