HDT-Seminar „Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“

Die TRBS 1203 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen regelmäßig weiterbilden zu lassen. Das Haus der Technik bietet dazu erstmalig das Seminar „Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“ an.
Dabei werden die Grundlagen des Explosionsschutzes aufgefrischt.