LG Berlin: Erhebung von Bearbeitungskosten für Kreditgewährung unwirksam

Berlin, November 2013 – Das Landgericht Berlin hat im Juni 2013 entschieden: Das Erheben einer in einem Kreditvertrag ohne nähere Erläuterung als "Bearbeitungskosten" bezeichneten Gebühr verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bearbeitungsgebühr muss nun von der Bank an die Kläger zurückgezahlt werden.