Neues Meldegesetz: Unsicherheit für Bürger und Unternehmen

Potsdam, 08. Juli 2012. Das neue Bundesmeldegesetz steht "kurz vor seiner Taufe". Nachdem der Bundestag das Gesetz – fast unbemerkt – verabschiedete, soll nun noch der Bundesrat (die Länderkammer) darüber befinden. Letzteres könnte sich als schwierig erweisen, denn § 44 des neuen Gesetzes ermöglicht es, dass die öffentliche Hand die im Melderegister erhältlichen Daten Dritten (v.a. Adresshändlern) gegen eine Gebühr zur Verfügung stellt.

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