München, 01.02.2016. – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Stuttgart mit einem Urteil vom 12.11.2015 (Az.: 12 O 126/15) die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.
Jeder dritte Deutsche ist unsicher, in welcher Höhe er Geld für das Alter zurücklegen sollte. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der GfK Marktforschung, die von der Heidelberger Lebensversicherung in Auftrag gegeben wurde. Danach genügt es, so das Institut für Altersforschung, etwa fünf bis zehn Prozent des Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge zu investieren, bei üblich verdienenden Angestellten entspricht dies einem Nettoeinkommen von acht bis 15 Prozent. „