Prorendita 2: Bankenhaftung wegen falscher Beratung

Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 investiert in britische Kapitallebensversicherungen. Er bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann als Gegenleistung mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme vereinnahmen. Bei dem Fonds beteiligten sich insgesamt rund 2500 Anleger. Vertrieben wurde er meist von einer großen deutschen Privatbank.

Auf Grund der Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt entwickelte sich der Lebensversicherung

Die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet ein weiteres Urteil gegen die Bonnfinanz AG

Beraterhaftunggeschlossener ImmobilienfondsMedico FondsSchadensersatz
Unsere Kanzlei konnte eine weitere Klage in dem geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 gewinnen. Wie schon zuvor vor dem Landgericht Bayreuth ist nun auch vor einem weiteren Landgericht der Nachweis gelungen, dass die damalige Beratungsleistung der Bonnfinanz AG fehlerhaft wie ungenügend war und der Kläger somit einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Beweiserleichterung bei Bankenhaftung

Der BGH hat eine sehr wichtige anlegerfreundliche Entscheidung für Erwerber von sogenannten Steuersparimmobilien bzw. Schrottimmobilien getroffen. In der Entscheidung des BGH XI ZR 232/2009 vom 21.09.2010 ging es um eine von einer Sparkasse finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Im zugrundeliegenden Fall hat das Gericht im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank eine erhebliche Beweiserleichterung für den Anleger ausgesprochen.