(Un-)Verhältnismäßige Bagatellkündigungen?!

Fristlose Kündigungen, die auf vorsätzliche, gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzungen beruhen, sind dem Arbeitsrecht zufolge grundsätzlich gerechtfertigt – und zwar auch dann, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden relativ gering ist.

So wurde auch der Kassiererin „Emmely“ nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil sie zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro für sich eingel&o