Jahressteuergesetz 2019: Sachbezüge 44 ? – BAFIN erklärt LOFINO-Applikation als rechtskonform

Steuerbegünstigung von Sachbezüge bis 44 ? nur noch als Ausnahme – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) erklärt die LOFINO-Applikation als rechtskonform Der Gesetzgeber hat durch das Jahressteuergesetz 2019 mit Wirkung ab diesem Jahr die Besteuerung von Sachbezügen grundsätzlich neu geregelt. Zukünftig liegen keine steuerbegünstigte Sachbezüge mehr bei zweckgebundenen Geldzuwendungen, nachträglichen Kostenerstattungen, Geldsurrogaten oder anderen Vorteile, […]