Ausfuhren in erweiterten Länderkreis seit 1.4.2014 ohne Genehmigung strafbar

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Kreis der Länder, in die Waren mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) unter einem Schwellenwert in Höhe von 5.000,00 ohne Einzelausfuhrgenehmigung ausgeführt werden dürfen, stark eingeschränkt. Seit diesem Tag droht den Unternehmen die Einleitung eines Strafverfahrens mit empfindlichen Folgen.