Beschluss des BGH vom 09.05.2018 zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts

Nachdem die Rechtslage bislang nicht eindeutig war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten sind. Gericht sieht keinen Grund für Nichterstattung Damit ist nun eindeutig geregelt, dass auch auswärtige Rechtsanwälte die Kostenerstattung bis zur […]