Grundsätzlich beträgt die allgemeine Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Unfallereignisses. Bei gesundheitlichen Spätfolgen ist es jedoch in der Regel so, dass der Geschädigte von diesen erst deutlich später Kenntnis erlangt, nämlich wenn die Spätfolgen tatsächlich eintreten. Waren die Spätfolgen aus dem Verkehrsunfall zu dem Zeitpunkt, als die Schadensersatzansprüche zugesprochen wurden, noch […]
Die Roch Services GmbH (www.roch-services.de) stellt eine iPhone-App vor, die für eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung nach einem Kfz-Unfall sorgt.