Neben meiner Beratungstätigkeit biete ich auch im Jahr 2016 an verschiedenen Orten praxisorientierte Seminare und Workshops zum Preisrecht an, die dabei helfen, die grundlegenden Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) besser zu verstehen. Im Fokus stehen dabei die häufigsten Probleme in der Praxis und die vertiefende […]
Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR 30/53). Zuständig für die Preisprüfungen sind die Preisüberwachungsbehörden und bei Verteidigungsaufträgen in bestimmten Fällen auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
25. November 2015, Berlin: Das Vergaberecht wird derzeit umfassend modernisiert: Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 umgesetzt werden. Auf die öffentlichen Auftraggeber, aber auch auf die interessierten Unternehmen kommen dabei zahlreiche Änderungen zu. Hervorzuheben ist dabei neben der erstmaligen gesetzlichen Regelung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe. Wie öffentliche
Jede dritte Preisprüfung führt statistisch gesehen zu einer Rückzahlungsverpflichtung für das Unternehmen.Öffentliche Aufträge können eine Preisprüfung nach sich ziehen – sogar nachöffentlichen Ausschreibungen kann es zu Preisprüfungen kommen.