Unlautere Ausnutzung des Rufs einer Marke durch deren Wiedergabe auf einem Aufkleber – VW-Karosserie
In einem Beschluss vom 21.10.2013, Az: 6 W 82/12, hat das OLG Frankfurt am Main, festgestellt, dass auch ein dekorativer Gebrauch einer Marke eine unlautere Ausnutzung des Rufs einer bekannten Marke sein kann.