Feuerversicherung: BGH: Aufwendungsersatz ohne Vorleistungspflicht

Der Versicherungsnehmer muss nicht in Vorleistung treten, um Anspruch auf Ersatz von Leistungen der Feuerversicherung zu erhalten.
Der Versicherungsnehmer muss nicht in Vorleistung treten, um Anspruch auf Ersatz von Leistungen der Feuerversicherung zu erhalten.