Das Landgericht (LG) Ingolstadt entschied mit Urteil vom 03.06.2014, dass die Deutsche Bank ihre Kunden vor den Spread-Ladder-Swaps vorsätzlich falsch beraten hat und deshalb keine Verjährung.
Wie es scheint, ist ein weiteres Unternehmen der Infinus-Unternehmensgruppe, nach einer erneuten Razzia durch die Staatsanwaltschaft Dresden in den Geschäftsräumen des Finanzdienstleisters, wegen Zahl
Es ist die erste Ernüchterung für viele Betroffene der Lehman-Pleite. Mit Urteilen vom 27. September 2011 (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) wies der BGH jetzt die Revisionen zweier Kleinanleger zurück, nachdem diese bereits in der Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren. Damit endeten zwei Prozesse, deren Ausgang von den Medien und der Öffentlichkeit genau beobachtet wurden. Hierbei ging es nicht nur um die Rückforderung von eingesetzt