Verordnung zum Deutschkurs durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter einen Deutschkurs verordnen ohne damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Das Bundesarbeitsgereicht entschied, dass ein Arbeitnehmer, der mehrmals zu einem Deutschkurs aufgefordert wird, keinen Anspruch auf Schadensersatz von seinem Arbeitgeber hat (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10).

In dem dem Gericht vorliegenden Fall forderte der