Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt morgen in Kraft

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt morgen in Kraft

Am heutigen Donnerstag (17. Dezember 2015) wurde das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesanzeiger veröffentlicht, gemäß Artikel 8 des Gesetzes tritt es am morgigen Freitag in Kraft. Ab dann werden wieder anlasslos Kommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland auf Vorrat gespeichert. Telefonate, SMS und E-Mailverkehr mit Geheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Datenschutzbeauftragten und Journalisten sind herbei nicht von der Speicherung ausgen