Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH: Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigen

Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH: Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigen

Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH: Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigen

München – August 2012: Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 beschreitet der Bundesgerichtshof neue Wege im Mietrecht. Vermieter bekommen dadurch ein wirksames Instrument an die Hand, um erhöhte Betriebskosten gegenüber ihren Mietern durchzusetzen, so die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel. Auer Witte Thiel informiert aktuell übe

Auer Witte Thiel: BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters

Auer Witte Thiel: BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters

Auer Witte Thiel: Vermieter sind nicht verpflichtet von Mietern gewünschte Modernisierungen durchzuführen

München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der Rechtssicherheit in ei

Auer Witte Thiel kommentieren Urteil zur Netto-Police

Auer Witte Thiel kommentieren Urteil zur Netto-Police

Auer Witte Thiel informieren: Kostenausgleichsvereinbarung ist auch nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses wirksam.

München – Februar 2012. Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 19. Januar 2012 die im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit einer sog. Netto-Police vereinbarte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als wirksam festgestellt. Kunden sind somit auch nach Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrages zur Zahlung der ausstehenden Raten verpflichtet, wie

Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof bestätigt Substantiierungspflicht bei Mängelrügen

München – Dezember 2011. Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof die Substantiierungspflicht in Mietrechtsfragen und konkretisiert sie. Die Richter stellten fest, dass der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Tatsachen vorzutragen, die seinen Standpunkt schlüssig und nachvollziehbar untermauern. Der Mieter genüge seiner Darlegungspflicht durch Schilderung des konkreten Sachmangels; die Darstellung von Einzelheiten sei nicht erforderlich. Die Rechtsan

Auer Witte Thiel: Renovierungslärm begründet nur in Einzelfällen Mietminderung

Auer Witte Thiel: Renovierungslärm begründet nur in Einzelfällen Mietminderung

München – November 2011. Das Oberlandesgericht Braunschweig begrenzt in einem aktuellen Urteil die Gewährleistungspflichten des Vermieters. Mietminderungen seien nur dann zulässig, wenn die Beeinträchtigung die Mietsache unmittelbar betrifft und der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses nicht mit Störungen hat rechnen können. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil (OLG Braunschweig, 1 U 68/10).