Neuregelung zum Schutz der deutschen Handelsflotte

Neuregelung zum Schutz der deutschen Handelsflotte

Deutscher Versicherungsschutz für deutsche Sicherheitsunternehmen: Ab Dezember 2013 tritt die erst kürzlich beschlossene, gesetzliche Neuregelung für den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister auf deutschen Handelsschiffen in Kraft. Für Sicherheitsunternehmen gilt nun ein definiertes Zulassungsverfahren, welches jedes Unternehmen durchlaufen muss, wenn es Schiffe unter deutscher Flagge schützen will.