Langfristige und gesetzeskonforme Archivierung von digitalen und papiergebundenen Dokumenten

Langfristige und gesetzeskonforme Archivierung von digitalen und papiergebundenen Dokumenten

Aachen, 06.12.2010. Jedes Unternehmen hat eine eigene Struktur und ist auf seine Weise einzigartig. Trotzdem haben Firmen eines gemeinsam: Dokumente! Durch die steigende Vielfalt und Menge an Briefen, Faxen, E-Mails und anderen Unterlagen, ist es immer schwieriger Aktenordner, PC-Festplatten und E-Mailsysteme geordnet zu halten. Die Vorschriften zur Aufbewahrung dieser Dokumente werden in Zeiten der Digitalisierung zudem immer restriktiver. Seitdem zum 1. Januar 2007 E-Mails durch die Änder

Der E-Postbrief – ein Entwicklungsprojekt mit Chancen im Gepäck

Düsseldorf – Die Stiftung Warentest rät vom E-Postbrief ab. Die Tester bezeichnen das Produkt als „unausgereift“. Dies überrascht nicht, haben doch im B2C-Verkehr die Empfänger kaum Vorteile, obwohl sie, wie der Versender, eine weitere E-Mail-Adresse einrichten müssen, die eine eindeutige Identifizierung voraussetzt. Die Möglichkeit zum digitalen rechtskonformen Versenden von Dokumenten bestand bereits mit der elektronischen Signatur. Dennoch könnte das Produkt