Die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Am 29. Juli 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die im Steueränderungsgesetz 2007 vorgenommene Änderung der Steuerabzugsfähigkeit der häuslichen Arbeitszimmerkosten. Das, auf einer Vorlage des Finanzgerichtes Münster beruhende, Urteil gelangte zu dem Schluss, die am 19.07.2006 beschlossenen Veränderungen verstießen gegen das Gleichheitsgebot, welches in Art. 3 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes festgeschrieben ist.