Mut zur Wahrheit

Klarstellung zum wohlwollenden Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note „befriedigend“ im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote „gut“ bzw. „sehr gut“ entspricht, müssen sie den Nachweis dafür liefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) klargestellt und damit die Rechte von Arbeitgeber

Arbeitsrecht: Bewertung in Arbeitszeugnissen – wie zufrieden muss man sein?

Durchschnittliche Leistungen erhalten in der Schule die Note befriedigend. Eine bessere Note muss sich der Schüler durch nachgewiesene Leistung erarbeiten. Angelehnt an das Schulnotensystem gilt dieser Grundsatz seit jeher auch im Arbeitsrecht, d. h. für ein besseres als ein durchschnittliches Arbeitszeugnis muss der Arbeitnehmer den Nachweis erbringen.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Hilfe vom Bewerbungspaten

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Hilfe vom Bewerbungspaten

Ein Arbeitzeugnis ist die Dokumentation erbrachter Leistung und somit ein wichtiger Bestandteil für zukünftige Bewerbungen. Viele schreiben es mittlerweile selber, um sicher zu gehen, dass es auch ein gutes Zeugnis ist. Aber ist das auch sinnvoll? Hier setzt der neue Service des Bewerbungspaten an.