Demografischer Wandel lässt sich gestalten
Fachtagung im Wissenschaftsjahr 2013: Erhalt der Innovationsfähigkeit ist wesentlicher Faktor für dieSicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Fachtagung im Wissenschaftsjahr 2013: Erhalt der Innovationsfähigkeit ist wesentlicher Faktor für dieSicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Was aber, wenn der Arbeitnehmer nicht will? Eine bislang eindeutige Rechtsprechung gerät plötzlich unter Diskriminierungsverdacht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in deröffentlichen Verwaltungäußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig?
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit – maximal für sechs Monate – kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gelten in der Regel längere Kündigungsfristen. Obwohl die Probezeit nur die Kündigungsfrist betrifft, werden unter diesem Stichwort viele Probleme behandelt. Der nachfolgende Beitrag widmet si
Arbeitnehmer hat auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses das Recht zur Einsichtnahme der Personalakte -Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden.