Maximilian Renger: Wieder mal hat uns die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht es aus? Fachanwalt Bredereck: Die Frage kommt relativ häufig von Arbeitnehmern, weil das Problem auch immer wieder auftritt. […]
Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 -, juris.
Wenn die Krankmeldungen montags oder im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Feiertag oder mit dem Urlaub ansteigen, sind die Arbeitgeber besonders verärgert und holen sich zunehmend Unterstützung einer Detektei.