Information zu Urlaubsansprüchen nach längerer Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsrecht)

Information zu Urlaubsansprüchen nach längerer Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsrecht)

Das BAG hat mit Urteil von 19.08.2011 (9 AZR 425/10) entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub in Natura nehmen müsse, wenn er nach längerer Arbeitsunfähigkeit noch im Kalenderjahr einschließlich des Übertragungszeitraums rechtzeitig gesund wird, dass er den verbleibenden Urlaub in dieser Zeit nehmen kann. Wenn dieser Sachverhalt vorliegt, erlischt der aus dem früheren Zeitraum entstammende Urlaubsanspruch genauso wie der Anspruch, der zu Beginn des Urlaubsj