Untersagung des für vergangene Woche geplanten Streiks durch das Arbeitsgericht Frankfurt plant die Gewerkschaft der Fluglotsen Medienberichten zufolge einen erneuten Fluglotsenstreik. Die Lotsen fordern wenigerÜberstunden, mehr Gehalt und mehr Mitbestimmung.
Darf er (fristlos) kündigen, wenn die Mitarbeiter dieses Verbot missachten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.
Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.
Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die
Bildungsurlaub ist ein Anspruch auf bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Er unterscheidet sich insofern nicht von normalem Urlaub.
Die Regelungen über den Bildungsurlaub sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Während es in Brandenburg und Berlin für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat – und auch für die Auszubildenden – grundsätzlich zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb eines Ze
Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)
Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird.
Wie ist die Rechtslage?
Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
Bonn – Die Kündigung einer 52-jährigen Texanerin, die sich ihre grauen Haare nicht färben ließ, hat in den vergangenen Wochen die Gemüter erregt. Auch wenn in Deutschland eine derart skandalöse Kündigung rechtlich nicht möglich wäre, verweist Claudia Rutt, Vorstand des GND e.V. – Generationen Netzwerk für Deutschland – darauf, dass auch hierzulande Mobbing gerade Ältere häufig den Arbeitsplatz kostet. „Wir hoffen sehr, dass dieser Tren