Welche Folgen hat eine verspätete Krankmeldung? Kann der Arbeitgeber abmahnen oder gar kündigen? Ein Hinweis von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Mühlheim an der Ruhr, 31. August 2011 – Laut des Hightech-Verbands BITKOM sind 40 Millionen Bundesbürger in sozialen Netzwerken aktiv; Tendenz steigend. Und auch in der Geschäfts- und Berufswelt nehmen Bedeutung und Nutzung stetig zu. Für Unternehmen birgt dies ein enormes Potential für neue Vertriebs- und Kommunikationswege. Kritisch wird es jedoch, wenn sich beispielsweise Mitarbeiter negativ über das Unternehmen oder Kunden äußern. Die neue Ratgeber-DV
Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik.
Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen o
Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.
Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid
Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen?