Rechtskenntnisse im weiterbildenden Fernstudium erwerben

Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) bietet neue berufsbegleitende Fernlehrgänge zu Arbeitsrecht und Rechtswesen
Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) bietet neue berufsbegleitende Fernlehrgänge zu Arbeitsrecht und Rechtswesen
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündi
Mit seiner Klage hat der Arbeitnehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld verlangt.
Wann lohnt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Der Urlaubsgeltungsanspruch entsteht nach Entscheidung des BAG mit Urteil vom 9.08.2011 (9 AZR 52/10) mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort zur Auszahlung fällig. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist. Damit endscheidet das BAG, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht Surrogat des urlaubsanspruchs ist, sondern eine reine Geldforderung, die wie andere Geldforderungen aus d
Das BAG hat mit Urteil von 19.08.2011 (9 AZR 425/10) entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub in Natura nehmen müsse, wenn er nach längerer Arbeitsunfähigkeit noch im Kalenderjahr einschließlich des Übertragungszeitraums rechtzeitig gesund wird, dass er den verbleibenden Urlaub in dieser Zeit nehmen kann. Wenn dieser Sachverhalt vorliegt, erlischt der aus dem früheren Zeitraum entstammende Urlaubsanspruch genauso wie der Anspruch, der zu Beginn des Urlaubsj
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kündigungsschutzklage. Mit der Kündigungsschutzklage greift der Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers an, um z.B. eine Abfindung zu erhalten. Was ist das für eine Klage, welche Besonderheiten sind zu beachten?
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzte sich auch in 2010 und 2011 fort.
WirkungsvolleÖffentlichkeitsarbeit für Kanzleien