Der Gründungszuschuss ist quasi tot

Seit dem 28.12.2011 aber ist der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung, das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit den auszahlen kann, aber nicht mehr muss.

Castingshow für Start ups

Den Bewerben entsteht nicht nur ein finanzieller Vorteil, denn sie akquirieren nicht nur Kapital zur Umsetzung ihrer Idee, sondern bekommen gleichzeitig einen Experten an die Hand.