An oder Aus? Radiohören am Arbeitsplatz!
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 23.04.2013
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 23.04.2013
Fachtagung"Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel"-Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis zum 19. April
Häufig bedankt sich der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Vielfach gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber zu einer solchen „Dankes- und Wunschformel“ auch verpflichtet sei. Dem ist aber nicht so, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem aktuellen Urteil vom 11.12.2012 (AZ: 9 AZR 227/11) entschieden hat.
Kooperation im Stellenmarkt als Win-Win-Situation für beide Portale.
(Wien, 21. März 2013 / StepStone Österreich GmbH)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte „Rückzahlungsklauseln“ drastisch verschärft. Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein. Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 22.02.2013
Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, berichtetüber die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers
Als –Blog für eine intelligente und nachhaltige Beschäftigung von erfahrenen Kräften in Deutschland und Österreich– charakterisiert der Trainer und Berater Rolf Dindorf sein Weblog –Generation Silberhaar–.
Seit Dezember 2012 finden sich auf http://www.generation-silberhaar.de Berichte über neue Studien, interessante Bücher, ungewöhnliche Erfahrungen und innovative Gedanken rund um die Generation 50+.
Führungskräfte und Personalverantwortliche er
Die neuen Handies, Ipads, Tablets, und Laptops machen es den Menschen immer leichter in Verbindung zu stehen. Ausgerüstet mit einem elektronischen Instrument ist heute fast jeder zu aller Zeit erreichbar. Dieser Trend ist auch von Arbeitgebern zur Kenntnis genommen worden.
Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, informiertüber Funktion und Wirksamkeit der Abmahnung des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis