Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses müssen alle Arbeitgeber nicht nur bei der Formulierung von Stellenanzeigen, sondern auch bei Absagen auf Bewerbungen beachten.
Im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren ist es längst Gesetz, dass die Betroffenenüber die Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen belehrt werden. Im Zivilprozess ist dagegen – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen – bislang keine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 bemängelt. Dort ging es um befristete Rechtsmittel in der Zwangsversteigerung und die Karlsruher Richter befanden, dass e