Keine Haftung bei falschem Schadensbericht

Wenn ein Haftpflichtversicherer arglistig über den Schadenshergang getäuscht wird, nennt man das gemeinhin Versicherungsbetrug. Aber auch, wer bei der Schilderung des Schadenshergangs ohne böse Absicht flunkert, begeht eine Obliegenheitsverletzung. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz entfällt in solchen Fällen mitunter gänzlich, warnen ARAG Experten.

Der Fall
In einem beispielhaften Fall meldete ein Versicherter seiner Haftpflichtversicherung einen Schadensfall. E

Versicherungen im Todesfall und ihre Ãœbertragbarkeit

Die meisten Personenversicherungen wie Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung enden automatisch, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Andere Versicherungen können von den Hinterbliebenen weitergeführt werden. Die Einzelheiten klären ARAG Experten:

Lebensversicherung
Viele Lebensversicherer verlangen binnen weniger Tage eine Mitteilung über den Todesfall, um gegebenenfalls die Umstände des Todesfalls näher zu durchleuchten. Dies ist regelmä&

ARAG Recht schnell… Aktuelle Urteile auf einen Blick

+++ Fahrbahnspalt: Wer haftet, wenn ein Radler stürzt +++
Befindet sich im Bereich der Fahrbahn einer Werkseinfahrt ein schmaler Spalt, in welchen der Reifen eines Rennrades einsinken kann, so besteht laut ARAG beim Sturz eines Radfahrers in der Regel keine Haftungsverpflichtung des Unternehmens (OLG Koblenz, Az.: 5 U 109/12).

+++ Lottokönig muss mit Exfrau teilen +++
Bei der Festlegung des Zugewinnausgleichs aus einer Ehe gilt die Stichtagsregelung. Demnach ist das Vermögen auss