Auslandsreisekosten 2015: Für viele Länder gelten neue Übernachtuns- und Verpflegungspauschalen
Leonberg, Februar 2015 – Bei Auslandsreisen gelten steuerliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Für 2015 wurden die geltenden Auslandsreisepauschalen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Arbeitgeber können demnach Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der länderspezifischen Pauschbeträge steuerfrei erstatten.