BMF – Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 beseitigt Unsicherheiten der Neuregelung zur elektronischen Rechnungslegung

Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an.