Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes – Berechnung der Größe des Betriebs inklusive Leiharbeitnehmer (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 – 2 AZR 140/12 -). Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Ausgangslage:
Für den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und damit auch die Frage, ob eine Abfindungszahlung möglich ist, ist entscheidend wie viele Arbeitnehmer in dem entsprechenden Betrieb besch&aum