„Jawohl, mein Führer“. Diese Antwort auf eine dienstliche Anweisung eines Arbeitskollegen reicht für sich allein noch nicht für eine Kündigung.

„Jawohl, mein Führer“. Diese Antwort auf eine dienstliche Anweisung eines Arbeitskollegen reicht für sich allein noch nicht für eine Kündigung.

Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.

Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid