Gute Nachrichten für Verbraucher: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom November 2011 muss zunächst die Bank beweisen, dass bei einer missbräuchlichen Bargeldabhebung an einem Geldautomaten mit einer Kreditkarte unter Verwendung der richtigen PIN die Originalkarte verwendet wurde, bevor die Grundsätze des so genannten Anscheinsbeweises Anwendung finden.
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Zahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre eine nicht vereinbarte Sonderzahlung an seineArbeitnehmer, ohne deutlich zu machen, dass er sich nicht für die Zukunft binden will, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass die Zahlung auch in den folgenden Jahren erfolgen wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juni 2011 entschieden, dass die Erhebung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) verstößt.