Die virtuelle Betriebsratssitzung – In welchem Umfang muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Sachmittel zur Verfügung stellen?

Die virtuelle Betriebsratssitzung – In welchem Umfang muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Sachmittel zur Verfügung stellen?

Beabsichtigt ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen online bzw. im Wege der Videokonferenz abzuhalten, hat der Arbeitgeber ihm dafür gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Das umfasst abhängig vom Einzelfall Hardware wie Tablets, Notebooks, Smartphones, Headsets, Webcams sowie Lizenzen für Online-Konferenz-Software.
(Leitsatz der Verfasserin)
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04

Mehrere Betriebe – wohin gehört der Arbeitnehmer?

Mehrere Betriebe – wohin gehört der Arbeitnehmer?

Wird ein arbeitstechnischer Zweck in mehreren Betrieben verfolgt und erledigt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in einem dieser Betriebe, spricht dies für seine Eingliederung in diesen Betrieb und gegen die Eingliederung in einen anderen Betrieb, in dem der gleiche arbeitstechnische Zweck verfolgt wird.
BAG, Beschluss vom 26.5.2021 – 7 ABR 17/20
(Leitsatz d. Verfasserin)

Die Arbeitgeberin gehört einem internationalen, in Sparten organisierten Konzern an. In Deutschland unterh&aum

Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung – Gefahr für die Entgeltfortzahlung!

Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung – Gefahr für die Entgeltfortzahlung!

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021- 25/21
BAG, Urteil vom 08.09.2021-5 AZR 149/21

Gerade bei Eigenkündigungen durch Beschä

Wer wird freigestellt? – die (Teil-) Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Wer wird freigestellt? – die (Teil-) Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

1. Nach § 38 Abs 1 S 3 BetrVG können Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. …Vor der Wahl von teilweise freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf es keines Beschlusses des Betriebsrats über die Zulässigkeit von Teilfreistellungen.

2. Auf den Vorschlagslisten für die Freistellungswahl sind entsprechend § 6 Abs 3 S 1 WO die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nu