Falschgeld in Barkasse – Außerordentliche Kündigung wirksam – Fachanwalt für Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf
Die außerordentliche Kündigung einer Angestellten, die Geld aus einer Barkasse gegen offensichtlich dilettantisch hergestelltes Falschgeld ausgetauscht hat, ist zulässig und wirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil v. 26.08.2010, Az: 17 Sa 537/10).