Corona-Steuerhilfegesetz – Änderungen im Steuerstrafrecht

Das Corona-Steuerhilfegesetz brachte einige Änderungen im Steuerstrafrecht mit sich. Dies betrifft unter anderem die Verjährungsfristen von Straftaten, die sich gegen das Steuerrecht richten. Die Kanzlei Jürgen R. Müller, Ihre Anwälte für Steuerstrafrecht in Frankfurt, erklärt Ihnen die wichtigsten Details zum Thema.
Bis dato war die Grenze der absoluten Verfolgungsverjährung in einem schweren Fall auf 20 Jahren festgelegt worden. Nun wurde sie auf bis z