Beihilfe und Krankenversicherung

Das Privileg der Beamten
Das Privileg der Beamten
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch konnten bereits in der Vergangenheit den Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz bzw. § 55 Energiesteuergesetz uneingeschränkt beantragen. Ab Januar 2013 sind neue Regelungen in Kraft getreten, wonach die Einführung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems für große Unternehmen bzw. die Einführung alternativer Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine u