Zulässiger Anteil der Provision am Arbeitsentgelt

Ein 80 prozentiger Anteil Provision am Arbeitsentgelt ist dann zu viel, wenn der Arbeitnehmer das Zustandekommen des Anspruchs auf Provision nicht beeinflussen kann. Werden anders lautende Vereinbarungen getroffen, sind diese unwirksam. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 16. April 2013 – 1 Sa 290/12 -, juris).

Ausgangslage:

Arbeitgeber beachten bei der Vereinbarung von Provisionszahl