Berlin, 13. Oktober 2016. Passend zu Beginn der Ferienzeit hatten TUIFly und AirBerlin in den letzten Tagen Hunderte Flüge aufgrund von massiven Krankmeldungen der Crew-Mitglieder annulliert.
In rund 350.000 Fällen hatte der Lebensversicherer ERGO die Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen falsch berechnet. Die Versicherung versprach ihren Kunden jeden Fehler zu lösen, was auch in den meisten Fällen passierte. Aber leider wohl nicht in allen.
Denn jetzt droht neues Ungemach, weil man sich offensichtlich nicht immer blind darauf verlassen kann, dass die Nachzahlungen auch korrekt sind. Das Magazin ?Finanztest? berichtet von einem solchen Fall. Danach hatte Erg
Gieboldehausen – Verlangt der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung einen Stornoabzug, kann der Verbraucher die Gebühr in der Regel zurückverlangen.
Das gilt auch für vorzeitig gekündigte private Rentenversicherungen. Wer eine Lebensversicherung kündigt, muss oft um die Abschlusskosten streiten. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind Stornoabzugs-Klauseln jedoch unwirksam.
Einmal im Jahr bekommen Kunden von Ihrer Lebensversicherung Post. In der so genannten Standmitteilung wird ihnen mitgeteilt, wie viel ihre Police aktuell wert ist. Doch rund ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen nennt nicht einmal die wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg in einer aktuellen Untersuchung. Sie verschweigen zum Beispiel, wie viel Ihre Police im Todesfall wert ist, was Ihnen beim Ablauf zusteht oder wie viel Überschüsse
Auf einer Fachtagung der Versicherungsbranche in Köln erklärten führende Branchenvertreter das Modell der Klassischen Lebensversicherung mit Garantiezins
(Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen) angesichts der niedrigen Marktzinsen für gescheitert. Man dürfe den Kunden nicht vormachen, dass dieses Modell in der jetzigen Marktlage noch funktioniere.
Die ciaoLV GmbH versteht sich als bundesweite Plattform für die Überprüfung und Rückabwicklu
Wie die Verbraucherschutzorganisationen hinweisen, verweigern eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften Ihren Kunden die Rückabwicklung von bereits bestehenden oder gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen.
Diese Versicherungskunden haben aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ein entsprechendes Anrecht auf Rückabwicklung. Die Verbraucherschützer monieren dabei das Vorgehen der Gesellschaften, die sich oft fragwürdiger juristischer Methoden bedi