PROKON-Anleger müssen aktiv werden – DVS-Arbeitsgemeinschaft

PROKON-Anleger müssen aktiv werden – DVS-Arbeitsgemeinschaft

6. Mai 2014. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH (Itzehoe) ist eröffnet. Damit sind aus Genussrechtsinhabern Gläubiger eines Insolvenzverfahrens geworden. Betroffene Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt, müssen sich nun schnellstens um professionelle Unterstützung kümmern.

Zwei wichtige Termine stehen für die betroffenen Anleger an. Die Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 in

Infinus: Einladung zur Gläubigerversammlung ist irreführend

Infinus: Einladung zur Gläubigerversammlung ist irreführend

29. April 2014. Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden (Az.: 543 IN 2257/13) über die Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. sei irreführend, sagt Rechtsanwalt Florian Nolte von der Anlegerschutzkanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena. Viele Inhaber von Orderschuldverschreibungen (OSV-Gläubiger) würden Gefahr laufen, durch oberflächliche Formulierungen des Gerichts und des Insolvenzverwalters, Entschlüsse zu treffen, die nicht in ihrem eigenen Interes

Michael Oehme, CapitalPR AG: Generelles Verbot des freien Vertriebs von Kapitalanlageprodukten?

St. Gallen,29.04.2014. Geht man auf die Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, greift diese jetzt konsequent durch. Bereits kurz nach Ankündigung spricht sie Vertriebsverbote aus. Die Anbieter sind gut beraten, sehr kooperativ zu reagieren. Denn im Hintergrund brodelt eine andere Gefahr.

Sie konnte es schon immer. Jetzt macht sie es konsequent. Die Rede ist von der Möglichkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen aus